Fragen und Antworten

Weil wir unsere Verantwortung gegenüber unseren Kunden sehr ernst nehmen, wollen wir nicht auf einen Unfall in Liechtenstein warten, sondern präventiv für ein sicheres Wassernetz für alle Wasserbezüger sorgen. Denn Trinkwasserverunreinigungen im Netz kommen vor. Das haben verschiedene Vorfälle in der Schweiz in den letzten Jahren bewiesen. Diese, von Hausinstallationen ausgehenden Fälle haben dazu geführt, dass das Thema «Hausinstallationen und Rückfluss» generell stärker anvisiert wird. Ausserdem haben diese Fälle gezeigt, dass die beste Arbeit einer Wasserversorgung durch eine fehlerhafte Hausinstallation oder einen Fehler bei der Arbeit an dieser zunichtegemacht werden kann. Grundsätzlich geht es darum, potentielle Risiken zu erkennen und zu beseitigen.

Die Wasserversorgung kann ihren Job für eine gute Trinkwasserqualität nur machen, wenn auch jeder Hauseigentümer seine Verantwortung wahrnimmt. Die Verantwortung der Wasserversorgung endet bei der Gebäudeeinführung – ab dort sind die Kunden, rechtlich gesehen, eigene «Wasserversorger»! Die Rechtsgrundlagen dazu sind die Trinkwasserverordnung, das SVGW- Regelwerk und das Reglement der Wasserversorgung, dem Sie als Kunde beim Anschluss Ihres Gebäudes an das öffentliche Netz zugestimmt haben.

Der Kontrolleur beurteilt nicht nur die Absicherung zum Netz hin, sondern auch die Sicherheit der hausinternen Installationen. Hat Ihr Boiler ein Sicherheitsventil? Bestehen Verbindungen zwischen Brauch- und Trinkwasser? Die bisher erfolgten Kontrollen haben gezeigt, dass solche Mängel vorkommen. Dann ist nicht nur das Netz gefährdet, sondern auch die Menschen, die im Gebäude sind, und dort (vermeintliches) Trinkwasser trinken. Die individuelle Kontrolle vor Ort gibt jedem die Sicherheit, dass seine Installation in Ordnung bzw. immer noch in Ordnung ist und aus dem eigenen Wasserhahn tatsächlich das gute Trinkwasser kommt, das die Wasserversorger bis zum Haus liefern.

Der ganze Absicherungsaspekt beruht auf der Analyse, welche Flüssigkeiten und Anlagen in einem Gebäude vorhanden sind. Daraus wird dann abgeleitet, welche Sicherungseinrichtung nötig ist. Dazu ist eine Kontrolle vor Ort durch einen Fachmann unumgänglich. Rein technisch gibt es keinen «rückflussverhindernden Wasserzähler» und auch keine Sicherungseinrichtung, die alle Installationen an einer Stelle absichern könnte. Selbst wenn es so eine Lösung gäbe, wäre dieser einheitliche Ansatz für sehr viele Gebäude unverhältnismässig, weil sie für die dort vorhandene Installation nicht nötig ist. Dadurch würden für die Kunden höhere Kosten für die Sicherungseinrichtung und jährliche Wartungskosten entstehen.

Durch die individuelle Abklärung vor Ort profitieren Sie doppelt: Sie müssen zum Netz hin – wenn überhaupt nötig – nur diejenige Sicherungseinrichtung installieren, die für IHRE Installation nötig ist. Bei einem Wohnhaus ohne «kritische» Zusatzinstallationen (z.B. Schwimmbad, Regenwasseranlage) wird in den allermeisten Fällen gar keine zusätzliche Sicherungseinrichtung nötig sein. Zudem erfahren Sie durch die Kontrolle vor Ort, ob Ihre Hausinstallation für alle Wasserbezüger im Gebäude sicher ist. Aus diesen Gründen haben wir nach intensiven und reiflichen Überlegungen ganz bewusst das Vorgehen der individuellen Kontrolle in jedem Gebäude gewählt: für bestmögliche Trinkwasserabsicherung im Netz UND die Sicherheit unserer Bezüger im Gebäude!

Das Projekt «Sauberes Trinkwasser» ist risikobasiert ausgerichtet. Die SVGW- zertifizierten Hausinstallationskontrolleure werden in den nächsten 5 bis 8 Jahren zunächst Industrie- und Gewerbegebäude, öffentliche Gebäude und Wohnhäuser mit erhöhtem Risiko kontrollieren. Vermutlich erst ab 2025 werden die Eigentümer von «Einfamilienhäusern ohne erhöhtes Risiko» zur Kontrolle aufgefordert. Diese Kontrolle wird Sie je nach Zeitaufwand ca. 100 bis 300 Franken kosten. Dafür erhalten Sie eine fachmännische Beurteilung, ob Ihre Hausinstallation gegenüber dem öffentlichen Netz und in Ihrem Gebäude, also für Sie und Ihre Familie, sicher ist. Bei den meisten Einfamilienhäusern ohne Zusatzinstallationen wird vermutlich nicht einmal der Einbau eines Rückflussverhinderers nötig sein. Werden keine Mängel in der Hausinstallation festgestellt, ist Ihr Projektbeitrag damit erledigt: Sie erhalten die Konformitätserklärung, die an Ihre Wasserversorgung weiterzuleiten ist – Ende.

Ja, die Kontrollpflicht gilt auch für Ihr noch recht neues Gebäude. Sie werden vermutlich in ca. acht Jahren zur Kontrolle aufgefordert, ausser Ihr Haus hat z.B. einen Swimmingpool oder eine Regenwasseranlage, dann erfolgt die Aufforderung zur Kontrolle früher. Allerdings empfehlen wir Eigentümern von Gebäuden, die nach Ende 2013, als die relevante Richtlinie W3 aktualisiert in Kraft getreten ist, erstellt wurden, die kostenpflichtige Kontrolle freiwillig so rasch als möglich bei einem «qualifizierten Installateur» in Auftrag zu geben. Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden keine Mängel festgestellt werden, und wenn doch, läuft für diese Installationen im Optimalfall noch die Garantiefrist.

Im Jahr 2014 gab es dieses Vorgehen noch nicht, sodass Ihr Installateur dies damals noch nicht erledigen konnte. Heute wird für alle Neubauten ab 01.01.2018 die Hausinstallationskontrolle bzw. die Konformitätserklärung im Rahmen des Anschlussgesuches eingefordert, da dies so für den Bauherren mit dem geringsten Aufwand verbunden ist.

Mit dem Erlös aus dem Wasserverkauf können die Wasserversorger die anfallenden Kosten (Pumpwerke, Quellfassungen, Leitungsbau, Reservoire, Personalkosten) nicht finanzieren. Will heissen, das Wasser wird zu billig verkauft, sodass die daraus resultierenden Verluste bereits seit Jahren von der öffentlichen Hand getragen werden. Die Preise liegen, je nach Gemeinde, zwischen 50 Rappen und 95 Rappen pro 1000 Liter Wasser. Ein Blick über den Rhein zeigt, dass z.B. in Sennwald das Wasser 1.20 Franken pro mkostet. Die in der laufenden Diskussion formulierte Forderung, dass die Kosten für die Kontrolle der Hausinstallationen von den Wasserversorgern finanziert werden sollten, hätte entweder eine Erhöhung der Wasserpreise zur Folge oder die Kosten müssten aus den allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Beide Varianten wären aber nicht verursachergerecht, da mit einem solchen Ansatz jeder Wasserkonsument bzw. jeder Steuerzahler die Installationskontrollen bei den Liegenschaftsbesitzern (Wohnhäuser, Gewerbe-, Industrie- und öffentliche Bauten) mitfinanzieren müsste.

Es stimmt natürlich, dass das Wasser dem Druck folgend nur in eine Richtung fliesst. Die Gefahr entsteht aber dann, wenn der Druck abfällt. Dies kann ganz plötzlich geschehen, zum Beispiel durch einen Rohrbruch oder wenn in der Nähe im öffentlichen Netz eine grosse Menge Wasser bezogen wird, wie dies bei Löscharbeiten der Feuerwehr geschehen könnte. Auch wenn nach einem Rohrbruch die Leitung repariert wird, fehlt der Druck und das Wasser in den angeschlossenen Leitungen fliesst zurück. Liegt nun eine unsachgemässe Verbindung zwischen Trinkwasser und Nichttrinkwasser vor (z.B. eine automatische Heizwassernachfüllung, ein Trinkwasserzulauf in einen Teich und vieles mehr), kann dieses Wasser in die öffentlichen Leitungen fliessen und diese verschmutzen.

Im Speziellen müssen Verbindungen zwischen der Trinkwasserinstallation und Flüssigkeiten der Kategorie 5 (Flüssigkeiten, welche Erreger von übertragbaren Krankheiten in sich tragen können) verhindert werden. Keime haben die Eigenschaft sich zu vermehren und können auch durch geschlossene Absperrarmaturen hindurchwachsen. Aus diesem Grund kommt für den Schutz des Trinkwassers vor einer Flüssigkeitskategorie 5 nur die Absicherung mittels eines freien Auslaufs in Frage.

Die meisten auf dem freien Markt erhältlichen Hochdruckreiniger verfügen über die Möglichkeit Reinigungsmittel beizumischen. Je nach Giftklasse der eingesetzten Reinigungsmittel muss das Trinkwassernetz im Minimum durch ein Systemtrenngerät geschützt werden. Neuere Geräte sind in der Regel mit einem internen freien Auslauf ausgestattet, womit von diesen keine Gefahr ausgeht.

Die Fachleute prüfen, ob alle Hausinstallationen im Gebäude den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen («Stand der Technik»). Soweit nötig werden auch die mit dem Netz verbundenen Geräte geprüft.

Selbstverständlich wird beim vorliegenden Projekt risikobasiert vorgegangen. Daher werden die Wasserversorger in einer ersten Phase Industrie- und Gewerbebetriebe und öffentliche Bauten sowie Liegenschaften mit besonderen Installationen (z.B. Regenwasseranlagen, Swimmingpools, …) kontrollieren. Erst anschliessend werden Einfamilienhäuser mit einfachen Installationen kontrolliert. Zweifellos wird man im Rahmen der Projektdurchführung periodisch die Ergebnisse analysieren und aufgrund der gewonnenen Erfahrungen die Projektumsetzung überprüfen.
Kontrollplan

Die Kontrolle geschieht durch die privaten, eigens dazu ausgebildeten Hausinstallationskontrolleure (HIK), welche im Regelfall bei Sanitärbetrieben angestellt sind.  Bei Neubauten (nur Wohnhäuser) werden diese Kontrollen direkt durch die Sanitärbetriebe erfolgen, deren qualifizierten Installateure die Konformitätserklärung ausstellen können.
Liste der Hausinstallationskontrolleure (HIK)

Das muss im Einzelfall abgeklärt werden. Sollte es sich nachweisen lassen, dass ein Installateur seine Arbeit nicht fachgerecht erledigt hat (es gilt der «Stand der Technik» beim Erstellen), kann bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ein Baumangel geltend gemacht werden. Es ist Sache des Hauseigentümers, dies zu prüfen bzw. einzufordern.

Als Kunde einer Wasserversorgung haben Sie den jeweiligen Geschäftsbedingungen (AGB bei der WLU bzw. Reglement der Wasserversorgung) zugestimmt. Dort ist festgehalten, dass die Wasserversorgung Kontrollen anordnen kann. Je nach Wasserversorgung sind die Konsequenzen bei Nichtbefolgen aufgeführt, die bis zum Abschalten des Wassers gehen können.

Die Qualität des gewonnenen Trinkwassers wird von der Quelle über die Reservoirs bis zum Endverbraucher durch die Wasserversorger systematisch überprüft und die Ergebnisse werden regelmässig veröffentlicht. Dies ist Teil des angewendeten Qualitätsmanagements. Die einwandfreie Trinkwasserqualität bis zur Wasseruhr eines Kunden wird durch die Wasserversorgung sichergestellt. Trotzdem können in einem Gebäude, also nach der Wasseruhr, fehlerhafte Trinkwasserinstallationen zu Verschmutzung des Trinkwassers führen. Die Kontrolle der Installationen in den Gebäuden ist ergänzend zu den Kontrollen des öffentlichen Netzes notwendig.

In den Reglementen der Wasserversorgung sind die verlangten Anforderungen an den Eigentümer der Liegenschaft beziehungsweise an die Haustechnikanlagen schon seit Jahrzehnten festgehalten. Zusätzlich wird seit Jahren bei neuen Hauszuleitungen der Einbau eines Rückflussverhinderers verlangt. In Einzelfällen wurden private Trinkwasserinstallationen schon vor dem Projektbeginn einer Überprüfung unterzogen.

Die rechtlichen Grundlagen sind in der liechtensteinischen Trinkwasserverordnung (TWV, LR 811.012.0) sowie in den Reglementen (AGB) der einzelnen Wasserversorgung.

Nicht in jedem Fall. Je nach Typ der verwendeten Rückflussverhinderung wird eine regelmässige Wartung vorgeschrieben oder empfohlen.

Die Konformitätserklärung wird für eine Haustechnikanlage ausgestellt, wenn sie alle verlangten Kriterien erfüllt. Das heisst, die Trinkwasserinstallation bietet eine korrekte Absicherung zum öffentlichen Wassernetz und sie gewährt auch, dass die Trinkwasserqualität im Gebäude nicht beeinträchtigt wird.

Derzeit gibt es auf dem Markt keine Wasserzähler, die einen Rückfluss ausschliessen. Die eingebauten «Smart-Wasserzähler» könnten vielleicht aufgerüstet werden und dann einen solchen Alarm auslösen. Dies würde wegen der zeitlichen Verzögerung der Datenlieferung an die Wasserversorgung aber keinen Schutz für die Leitungen bedeuten.

Nein. Durch individuelle Kontrollen wird für jede Trinkwasserinstallation festgelegt, wie die Wasserleitungen vor einer Verschmutzung geschützt werden können und ob dazu ein Rückschlagventil eingebaut werden muss.

Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Auf jeden Fall muss jeder Eigentümer die Kosten für die Kontrolle durch den qualifizierten Fachmann übernehmen. Diese werden nach Zeitaufwand abgerechnet und dieser hängt von der Komplexität der Trinkwasserinstallation ab. Für ein einfaches Einfamilienhaus könnten Kosten von rund 200 bis 300 Franken anfallen. Bei einer grossen Anlage in einem Gewerbe- oder Industriegebäude werden die Kosten entsprechend höher sein. Zusätzlich muss der Eigentümer die festgestellten Mängel beheben lassen.

Der Vergleich zwischen den bisher kontrollierten Gebäuden und einem Einfamilienhaus ist nicht sinnvoll. Bisher wurden vor allem grosse öffentliche Gebäude mit komplexeren Anlagen kontrolliert. Dort gab es die zitierte hohe Mängelquote. Bei Einfamilienhäusern gibt es noch keine Erfahrungen. Aber, da die Handwerker seit jeher gesetzlich verpflichtet sind, ihre Installationen dem «Stand der Technik» entsprechend einzubauen, ist nicht mit derart vielen Mängeln zu rechnen. Gleichwohl bedeutet jeder einzelne Mangel eine Gefahr für die Wasserleitung.

Nein. Das Projekt soll sicherstellen, dass schon lange geltende liechtensteinische Rechtsvorschriften eingehalten werden (Trinkwasserverordnung, TWV, LR 811.012.0). Diese Vorschriften basieren auf entsprechenden Vorgaben der EU beziehungsweise der Schweiz.

Nein. Im Gebäude trägt der Eigentümer der Liegenschaft die Verantwortung für die Wasserqualität. Diese beginnt bei der Wasseruhr. Die Wasserversorgung kann dem Reglement entsprechend aber im Gebäude notwendige Kontrollen und Sicherheitsmassnahmen anordnen.

«HIK» bedeutet «Haus-Installations-Kontrolleur». Diese Bezeichnung wird im Zusammenhang mit dem Projekt «Sauberes Trinkwasser» für jene Sanitärinstallateure verwendet, die eine entsprechende Ausbildung beim SVGW (Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches) mit Erfolg abgeschlossen haben.

Weitere Fragen und Antworten folgen.

Bei Fragen können Sie uns gerne per Formular oder direkt per E-Mail info@sauberes-trinkwasser.li kontaktieren.

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